Das Amtsgericht Viersen ist an nachfolgenden Zeiten für Sie erreichbar:

Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass im Amtsgericht eine Gleitzeitregelung gilt und Teilzeitbeschäftigte arbeiten, so dass auch während der Publikumszeiten nicht alle Abteilungen besetzt sind. Es wird daher empfohlen, die zuständige Abteilung vorher telefonisch zu kontaktieren. Die Abteilungen und deren Durchwahl finden Sie in der Telefonliste.

An Wochenenden, Feiertagen und dienstfreien Werktagen ist zur Bearbeitung dringender und unaufschiebbarer Angelegenheiten beim Amtsgericht Mönchengladbach ein zentralisierter Eil- und Bereitschaftsdienst für den gesamten Landgerichtsbezirk Mönchengladbach eingerichtet. Beim Amtsgericht Viersen findet an diesen Tagen kein Eildienst statt.

Unaufschiebbare Anträge, über die zwingend bereits am Wochenende, an Feiertagen oder dienstfreien Werktagen entschieden werden muss, sind daher ausschließlich beim Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstraße 157, 41061 Mönchengladbach einzureichen.

Sonstige Rang wahrende oder fristgebundenen Anträge (u.a. Grundbuchangelegenheiten, Einsprüche, Beschwerden und sonstige Rechtsmittel) sind weiterhin beim Amtsgericht Viersen einzureichen und werden ab dem nächsten Werktag bearbeitet.