InhaltGeschäftsverteilungAufgabenverteilung im Amtsgericht
Der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts regelt, welcher Richter oder sonstige Mitarbeiter für ein vom Gericht wahrzunehmendes Geschäft zuständig ist. Er ist notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern den "gesetzlichen Richter" im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz zu gewährleisten. Die richterliche Geschäftsverteilung wird vom Präsidium des Gerichts durch Beschluss festgelegt. Der Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist immer der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit Änderungsbeschlüssen des Präsidiums. Soweit möglich wird der Geschäftsverteilungsplan der hiesigen Richter zeitnah mit den nachfolgenden PDF-Dateien Die Verteilung 2010 ergibt sich aus dem Präsidiumsdeschluss Die Verteilung ab 01.01.2011 ergibt sich aus dem Präsidiumsbeschluss Die Verteilung 2012 ergibt sich aus dem Präsidiumsbeschluss Die Geschäftsverteilung des Rechtspflegerdienstes und der sonstigen Gerichtsmitarbeiter wird durch die Behördenleitung festgelegt. Welche Abteilung für ihr Anliegen zuständig ist entnehmen Sie bitte der Rubrik Aufgaben Abteilungen. Dort finden Sie auch die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners im Amtsgericht Viersen. |
Zusätzliche Informationen |
© Amtsgericht Viersen, Viersen, 2012