Der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts regelt, welcher Richter oder sonstige Mitarbeiter für ein vom Gericht wahrzunehmendes Geschäft zuständig ist. Er ist notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern den "gesetzlichen Richter" im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz zu gewährleisten.

Die richterliche Geschäftsverteilung wird vom Präsidium des Gerichts durch Beschluss festgelegt. Der Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist immer der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit Änderungsbeschlüssen des Präsidiums. Soweit möglich wird der Geschäftsverteilungsplan der hiesigen Richter zeitnah mit den nachfolgenden PDF-Dateien PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (zum Lesen benötigen Sie einen PDF-Reader. Solche Programme sind im Internet auch kostenlos zu erhalten) veröffentlicht.

Die Verteilung 2021 ergibt sich aus dem Präsidiumsbeschluss PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (173 kb) vom 22.12.2020 und den danach ergänzenden Präsidiumsbeschlüssen vom 23.03.2021 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (172 kb), 30.03.2021 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (175 kb), 21.04.2021 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (112 kb), 01.06.2021 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (105 kb), 09.09.2021 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (126 kb), 21.09.2021 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (103 kb) und 07.10.2021 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (119 kb).

Die Verteilung 2022 ergibt sich aus dem Präsidiumsbeschluss PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (156 kb) vom 08.12.2021 und den danach ergänzenden Präsidiumsbeschlüssen vom 28.12.2021 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (155 kb), 07.02.2022 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (141 kb), 10.03.2022 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (88 kb), 18.05.2022 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (41 kb) und 29.06.2022 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (92kb).

Die Verteilung 2023 ergibt sich aus dem Präsidiumsbeschluss PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab vom 14.12.2022 (124 kb)und den danach ergänzenden Präsidiumsbeschluss vom 24.02.2023 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (95 kb).

Die Geschäftsverteilung des Rechtspflegerdienstes und der sonstigen Gerichtsmitarbeiter wird durch die Behördenleitung festgelegt. Welche Abteilung für ihr Anliegen zuständig ist entnehmen Sie bitte der Rubrik Aufgaben Abteilungen. Die Telefonnummer der entsprechenden Abteilung finden Sie in der Telefonliste.