Der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts regelt, welcher Richter oder sonstige Mitarbeiter für ein vom Gericht wahrzunehmendes Geschäft zuständig ist. Er ist notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern den "gesetzlichen Richter" im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz zu gewährleisten.

Die richterliche Geschäftsverteilung wird vom Präsidium des Gerichts durch Beschluss festgelegt. Der Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist immer der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit Änderungsbeschlüssen des Präsidiums. Soweit möglich wird der Geschäftsverteilungsplan der hiesigen Richter zeitnah mit den nachfolgenden PDF-Dateien PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (zum Lesen benötigen Sie einen PDF-Reader. Solche Programme sind im Internet auch kostenlos zu erhalten) veröffentlicht.

Die Verteilung 2022 ergibt sich aus dem Präsidiumsbeschluss PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (156 kb) vom 08.12.2021 und den danach ergänzenden Präsidiumsbeschlüssen vom 28.12.2021 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (155 kb), 07.02.2022 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (141 kb), 10.03.2022 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (88 kb), 18.05.2022 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (41 kb) und 29.06.2022 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (92kb).

Die Verteilung 2023 ergibt sich aus dem Präsidiumsbeschluss PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab vom 14.12.2022 (124 kb)und den danach ergänzenden Präsidiumsbeschlüssen vom 24.02.2023 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (95 kb), 25.04.2023 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (85 kb) vom 15.06.2023  PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (39 kb) vom 22.06.2023 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (87 kb) und vom 30.08.2023 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (80 kb).

Die Verteilung 2024 ergibt sich aus dem Präsidiumsbeschluss PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (165 kb) vom 13.12.2023 und den danach ergangenen Präsidiumsbeschlüsssen vom 29.12.2023 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (66 kb), 31.01.2024 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (60 kb), 26.02.2024 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab (58kb) und 20.03.2024 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab(73kb).

Hinsichtlich des richterlichen Eildienstes ergeben sich ab 01.07.2023 Veränderungen, da dieser beim Amtsgericht Mönchengladbach zentralisiert wird. Die Zentralisierung erfolgt erfolgt aufgrund der Rechtsverordnung vom 06.06.2023.

Die Geschäftsverteilung des Rechtspflegerdienstes und der sonstigen Gerichtsmitarbeiter wird durch die Behördenleitung festgelegt. Welche Abteilung für ihr Anliegen zuständig ist entnehmen Sie bitte der Rubrik Aufgaben Abteilungen. Die Telefonnummer der entsprechenden Abteilung finden Sie in der Telefonliste.