Der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts regelt, welcher Richter oder sonstige Mitarbeiter für ein vom Gericht wahrzunehmendes Geschäft zuständig ist. Er ist notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern den "gesetzlichen Richter" im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz zu gewährleisten.
Die richterliche Geschäftsverteilung wird vom Präsidium des Gerichts durch Beschluss festgelegt. Der Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist immer der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit Änderungsbeschlüssen des Präsidiums. Soweit möglich wird der Geschäftsverteilungsplan der hiesigen Richter zeitnah mit den nachfolgenden PDF-Dateien (zum Lesen benötigen Sie einen PDF-Reader. Solche Programme sind im Internet auch kostenlos zu erhalten) veröffentlicht.
Die Verteilung 2021 ergibt sich aus dem Präsidiumsbeschluss (173 kb) vom 22.12.2020 und den danach ergänzenden Präsidiumsbeschlüssen vom 23.03.2021
(172 kb), 30.03.2021
(175 kb), 21.04.2021
(112 kb), 01.06.2021
(105 kb), 09.09.2021
(126 kb), 21.09.2021
(103 kb) und 07.10.2021
(119 kb).
Die Verteilung 2022 ergibt sich aus dem Präsidiumsbeschluss (156 kb) vom 08.12.2021 und den danach ergänzenden Präsidiumsbeschlüssen vom 28.12.2021
(155 kb), 07.02.2022
(141 kb), 10.03.2022
(88 kb), 18.05.2022
(41 kb) und 29.06.2022
(92kb).
Die Verteilung 2023 ergibt sich aus dem Präsidiumsbeschluss vom 14.12.2022 (124 kb)und den danach ergänzenden Präsidiumsbeschluss vom 24.02.2023
(95 kb).
Die Geschäftsverteilung des Rechtspflegerdienstes und der sonstigen Gerichtsmitarbeiter wird durch die Behördenleitung festgelegt. Welche Abteilung für ihr Anliegen zuständig ist entnehmen Sie bitte der Rubrik Aufgaben Abteilungen. Die Telefonnummer der entsprechenden Abteilung finden Sie in der Telefonliste.