Der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts regelt, welcher Richter oder sonstige Mitarbeiter für ein vom Gericht wahrzunehmendes Geschäft zuständig ist. Er ist notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern den "gesetzlichen Richter" im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz zu gewährleisten.
Die richterliche Geschäftsverteilung wird vom Präsidium des Gerichts durch Beschluss festgelegt. Der Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist immer der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit Änderungsbeschlüssen des Präsidiums. Soweit möglich wird der Geschäftsverteilungsplan der hiesigen Richter zeitnah mit den nachfolgenden PDF-Dateien (zum Lesen benötigen Sie einen PDF-Reader. Solche Programme sind im Internet auch kostenlos zu erhalten) veröffentlicht.
Die Verteilung 2025 ergibt sich aus dem Präsidiumsbeschluss (163 kb) vom 17.12.2024 und den danach ergänzenden Präsidiumsbeschlüssen vom 23.01.2025
(61 kb), 30.01.2025
(43 kb) und 19.02.2025
(91 kb).
Hinsichtlich des richterlichen Eildienstes ergeben sich ab 01.07.2023 Veränderungen, da dieser beim Amtsgericht Mönchengladbach zentralisiert wird. Die Zentralisierung erfolgt erfolgt aufgrund der Rechtsverordnung vom 06.06.2023.
Die Geschäftsverteilung des Rechtspflegerdienstes und der sonstigen Gerichtsmitarbeiter wird durch die Behördenleitung festgelegt. Welche Abteilung für ihr Anliegen zuständig ist entnehmen Sie bitte der Rubrik Aufgaben Abteilungen. Die Telefonnummer der entsprechenden Abteilung finden Sie in der Telefonliste.