Das Amtsgericht Viersen verfügt über eine Sicherheitsschleuse. Durch den dort durchgeführten Sicherheitsdienst wird die Sicherheit von Prozessbeteiligten, Besuchern und Mitarbeitern des Gerichts gewährleistet. Der durch diese Maßnahme notwendige Zeitaufwand ist in Ihrem eigenen Interesse. Wir möchten Sie bitten, diesen Zeitaufwand zu berücksichtigen, wenn Sie pünktlich zum Termin erscheinen müssen.

Die Schleuse wird mit maximal 2 Personen betreten. Taschen etc. werden mit einem Durchleuchtungsgerät, wie Sie es vielleicht von Flughäfen kennen, geprüft. Nach dem Ablegen von Metallgegenständen müssen die Besucher durch einen Metalldetektorrahmen, der ebenfalls von Flughäfen bekannt sein dürfte. Sollte diese Prüfung trotz Ablegens aller Metallteile positiv verlaufen, so folgt eine Kontrolle mit einem Handmetallsuchgerät. Erst nach vollständiger Kontrolle öffnet sich die zweite Tür und der Zutritt ins Gericht ist möglich.

Auch das Verlassen erfolgt über eine Schleuse mit 2 Türen. Hier öffnet die jeweilige Tür nur dann, wenn die jeweils andere Tür fest geschlossen ist.

Beachten Sie bitte folgenden Hinweis:

Gefährliche Gegenstände dürfen Sie nicht mit in das Gebäude hinein-nehmen. Hierzu gehören außer Waffen und Messer auch Scheren, Nagelfeilen, Pfefferspray, Glasflaschen etc. Diese Gegenstände kann das Gericht auch nicht vorübergehend für Sie aufbewahren. Lassen Sie deshalb bitte gefährliche Gegenstände zu Hause, wenn Sie das Gericht besuchen.